Jugendhilfe

INFOS FÜR ELTERN

Ziel einer jeden Schulbegleitung ist es, Defizite zu kompensieren und Hilfestellung zu geben.

Antragstellung und Kosten

Die Übernahme der Kosten ist einkommensunabhängig.

Die Kosten für eine Schulbegleitung werden durch die Eingliederungshilfe gemäß § 54 SGB XII und § 35a SGB VIII sichergestellt.

Die Kostenträger sind je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (Sozialämter, Jugendämter). Sie als Eltern stellen den Antrag beim jeweils zuständigen Amt.

Anspruchsvoraussetzungen

Das Sozialgesetzbuch (SGB) gibt im Rahmen der Eingliederungshilfe an, wann ein Kind ein Anrecht auf eine Schulbegleitung hat. Dabei wird nach Art der Beeinträchtigung unterschieden:

Bei seelischer Beeinträchtigung, z.B. ADHS, Angststörung, Autismus stellen die Eltern einen Antrag beim Jugendamt der Stadt oder des Kreises (§35a, SGB VIII).

Bei geistiger, körperlicher, einer Hör- oder Sehbehinderung oder Mehrfachbehinderung, stellen die Eltern den Antrag beim Sozialamt der Stadt oder des Kreises (§112, SGB IX). Die Beeinträchtigung muss durch ein Gutachten eines Fach- bzw. Amtsarztes belegt werden.

Antragstellung

Der Antrag kann formlos erfolgen.
Er muss darlegen, welche Art von Beeinträchtigung vorliegt und warum das Kind Hilfe in der Schule benötigt.

Zusätzlich sind folgende Dokumente/ Nachweise notwendig:
• Gutachten eines Facharztes
• Beurteilung der Schule
• Stundenplan

Eltern haben ein Wunsch- bzw. Wahlrecht bei der Auswahl des Anbieters der Schulbegleitung und können das im Antrag mitteilen. (§36 SGB VIII)



Das Jugendamt muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags feststellen, ob es zuständig ist. Wird der Antrag nicht an eine andere Stelle weitergeleitet (z. B. das Sozialamt), stellt das Jugendamt unverzüglich fest, ob die Voraussetzungen gegeben sind.

Ist ein weiteres Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen.

Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. In der Regel wird darin geregelt, wie viele Stunden die Schulbegleitung bewilligt wird, welche Aufgaben sie übernimmt und welche Mindestqualifikation benötigt wird.

Nach dem Prinzip des sozialrechtlichen Leistungsdreiecks beauftragen nun die Eltern in Absprache mit dem Amt einen Leistungsanbieter. Die entstehenden Kosten werden direkt vom Jugendamt an den Leistungsanbieter gezahlt.

Dank eines Schulbegleiters der DiG hat Ihr Kind die Chance, die für ihn oder sie geeignete Schule/Kindergarten oder eine andere Einrichtung zu besuchen. Unsere Schulbegleiter erleichtern bzw. ermöglichen den Besuch der Einrichtung sowie die Teilhabe an Ausflügen oder Projekten. Ganz wichtig bei der Arbeit als Schulbegleiter ist immer die Förderung der Selbständigkeit des Kindes.

Denn unser wichtigstes Ziel ist:

Ihr Kind soll uns irgendwann nicht mehr brauchen!

Während des Schulunterrichts bedeutet das

Schulbegleitung und Assistenz während der Unterrichtszeiten

Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten

Ersatzleistungen aufgrund körperlicher Funktionseinschränkungen

Konzentrations-, Orientierungs- und Strukturierungshilfen

Unterstützung beim Benutzen von Arbeitsmitteln, Materialien und behinderungsspezifischen Hilfsmitteln

Begleitung bei der Bewältigung gestellter Aufgaben und Motivierung zur Teilnahme am Unterrichtsgeschehen

Unterstützung bei alltagspraktischen Tätigkeiten und in der Mobilität

Hilfe beim Erfassen von Informationen und bei der Kommunikation

Verbalisieren von rein optisch wahrnehmbaren Geschehnissen

Hilfe in krankheitsbedingten Stresssituationen, z.B. durch Schaffung von Auszeiten

Während der Pausen, bei schulischen Veranstaltungen oder Klassenfahrten

zeitliche und örtliche Orientierung

Gestaltung der Pausenzeit

Unterstützung beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang oder beim Essen

Abwehr von eigengefährdendem Verhalten, wie z.B. Weglaufen aus dem Schulgelände

Vergleichbare Leistungen bei Veranstaltungen und Klassenfahrten

WER SIND UNSERE SCHULBEGLEITER? Wir nennen sie auch: Die helfenden Herzen!

Denn sie haben das Herz am rechten Fleck, sind selbstbewusst und lieben Kinder.

Unsere Schulbegleiter sind je nach Bedarf sozial erfahrene Menschen oder auch ausgebildete Fachkräfte. Sie sind Vermittler, Beobachter, Orientierungshelfer und Sprachrohr in einer Person. Gleichzeitig übernimmt die Begleitung die Aufgabe, als Bindeglied zwischen Lehrer, Klasse und Eltern zu agieren.

Bei der Auswahl eines Mitarbeiters orientieren wir uns an den Ansprüchen der Kostenträger und dem Bedarf des jeweiligen Kindes. Nur wenn zwischen Kind und Begleitung die Chemie wirklich passt, schicken wir sie gemeinsam los.

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